Hauptbereich
GFS, Seminarkurs und Entschuldigungsregelung
GFS in der Kursstufe
Auch in der Kursstufe müsst ihr in drei unterschiedlichen Fächern jeweils eine GFS halten. Diese drei Pflicht-GFS müssen bis zum Ende des dritten Kurshalbjahres (12/1) abgeleistet worden sein.
Zusätzlich habt ihr bis zu Beginn des vierten Kurshalbjahres die Möglichkeit, eine freiwillige vierte GFS in einem weiteren Fach anzumelden. Dies kann eine gute Möglichkeit darstellen, um für die Mündlichen Abiturprüfungen zu üben.
Seminarkurs
In der J1 besteht die Möglichkeit einen Seminarkurs zu belegen. Darüber werdet ihr bereits in der zehnten Klasse im Rahmen der Kurswahl informiert. Im Seminarkurs bearbeitet jeder Teilnehmer unter der Leitung des Seminarkurslehrers ein bestimmtes Thema. Der Seminarkurs kann eine gute Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen sein. Zudem besteht der Reiz des Seminarkurses darin, dass er im Abitur als „besondere Lernleistung“ angerechnet werden kann und somit das fünfte Prüfungsfach, die Präsentationsprüfung, ersetzen kann.
Entschuldigungs- und Beurlaubungsregelung
Was mache ich, wenn ich mich in der Mittagspause krank fühle und nach Hause muss?
Was mache ich, wenn ich in zwei Wochen an einem Unterrichtsvormittag meine Fahrprüfung habe?
Bis wann muss ich eine Entschuldigung abgeben?
Zu Beginn der Kursstufe beantworten euch die Tutoren – so heißen jetzt eure „Klassenlehrer“ - solche Fragen und erläutern die umfangreichen Entschuldigungs- und Beurlaubungsregelungen (PDF-Datei).Die bekannten Regelungen aus der Mittelstufe gelten aber im Wesentlichen weiter.
Entschuldigung- und Beurlaubungsregelung
Jeder Schüler muss durch seine Unterschrift und die eines Erziehungsberechtigten die Beachtung dieser Regelungen bestätigen.